Gelegentliche Meldung

Wenn Sie einen Tierkörper einmal oder gelegentlich abholen lassen möchten, jedoch keinen offiziellen Ladeort haben, gibt es ein paar Dinge, die Sie berücksichtigen müssen:

  • Als Anbieter sind Sie für den Tierkörper bis zu dem Zeitpunkt, zu dem wir ihn abholen, verantwortlich;
  • Die Tierkörper müssen für Vögel, Nagetiere, Hunde und Katzen unzugänglich sein;
  • Wenn Sie das Tier abdecken möchten, muss unser Fahrer diese Abdeckung problemlos entfernen können. Bitte benutzen Sie keine Folie;
  • Der Tierkörper muss vor 5:00 Uhr morgens an dem von Ihnen genannten Ladeort abgelegt werden;
  • Der Ladeort muss sich an einer befestigten öffentlichen Straße befinden;
  • Der Tierkörper muss innerhalb des freien Schwenkbereichs unseres Ladekrans liegen; daher nicht direkt unter Bäumen, Sträuchern, Laternenpfählen oder Verkehrsschildern; (± 3 Meter rundum um den Ladeort freihalten).

Schauen Sie sich ebenfalls zu Ihrer Information die uns häufig gestellten Fragen in Sachen Bereitlegen und Anmelden an.