Tierkörperbeseitigungsgesetz

Das deutsche Tierkörperbeseitigungsgesetz regelt unter anderem, wie Tierkörper und tierisches Restmaterial unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Gesundheit und der Tiergesundheit vernichtet werden müssen. Die Tierkörper müssen Rendac angemeldet werden. Darüber hinaus legt das Tierkörperbeseitigungsgesetz fest, dass Tierkörper nach Vorbearbeitung durch einen Tierkörperbeseitigungsbetrieb vernichtet werden müssen.