Wie muss ich einen Tierkörper bereitlegen?

Beim Anbieten eines Tierkörpers gibt es ein paar wichtige Dinge, die Sie berücksichtigen müssen. Der Ausgangspunkt besteht darin, dass Sie als Anbieter für den Tierkörper bis zu dem Zeitpunkt verantwortlich sind, zu dem wir ihn abholen. Des Weiteren ist es wichtig, dass die Tierkörper für Vögel, Hunde und Katzen unzugänglich sind. Wenn Sie das Tier abdecken möchten, muss unser Fahrer diese Abdeckung problemlos entfernen können. Der Tierkörper muss vor 5:00 Uhr morgens an dem von Ihnen gegenüber Rendac genannten Ladeort abgelegt werden. Da die Tierkörper mit einem LKW abgeholt werden, muss sich der Ladeort an einer befestigten öffentlichen Straße befinden. Der Tierkörper muss innerhalb des freien Schwenkbereichs unseres Ladekrans liegen; daher nicht direkt unter Bäumen, Sträuchern, Telefonkabeln, Laternenpfählen oder Verkehrsschildern; ± 3 Meter rundum um den Ladeort muss freigehalten werden. Tiere die untersucht werden sollen, müssen vor Ort gekennzeichnet werden.

Wann wird mein Tier abgeholt?

Tierkörper müssen bis 4:00 Uhr angemeldet und unverzüglich bereitgestellt werden, damit sie noch am selben Arbeitstag (Montag bis Freitag) abgeholt werden können. Später gemeldete Tierkörper werden am darauf folgenden Arbeitstag abgeholt. Eine bestimmte Abholuhrzeit kann im Normalfall vorher nicht angegeben werden.

Wenn Sie das Material in Tonnen, Fässern oder Containern anbieten haben wir die Möglichkeit mit jede Anmeldung das Tier an einem mit Ihnen vereinbarten Wochentag abzuholen. Wir nennen das einen "Behältertag".  

Weitere Informationen erhalten Sie beim unserem Helpdesk, von montags bis freitags rund um die Uhr, unter der Nummer 0800-7793333.

Warum darf ich keine Tierkörper lagern?

Das Deutsche Tierkörperbeseitigungsgesetz legt Termine für das Melden und das Abholen fest. Diese wurden im Interesse der öffentlichen Gesundheit sowie der Gesundheit der Tiere festgelegt. Wenn Tierkörper im Zustand fortgeschrittener Verwesung bereitgelegt werden, entstehen erhöhte Gesundheitsrisiken für Mensch und Tier. Die strengen Hygienevorschriften, welche die Behörde und Rendac einhalten, sind in einem solchen Fall dann nicht mehr ausreichend. Wenn unser Fahrer einen verwesten Tierkörper vorfindet, wird Rendac den Kunden davon im Kenntnis setzen. Bei Bedarf - z.B. im Wiederholungsfall oder in Ausnahmefällen - müssen wir die zuständige Behörde im Kenntnis setzen.